Kirchengemeinderat Sankt Johannes

Auszug aus der Ordnung für die Kirchengemeinden (2010) § 16 und 17:

In jeder Kirchengemeinde wird ein Kirchengemeinderat gebildet. Er ist gemäß dieser Ordnung die Vertretung der Kirchengemeinde.

Aufgaben:

Der Kirchengemeinderat dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigt werden.

Mitglieder des Kirchengemeinderates von Sankt Johannes, Geislingen:

  • Martin Ehrler, Pfarrer, 1. Vorsitzender
  • Matthias Drexler, Gewählter Vorsitzender
  • Bodo Florian
  • Dr. Thomas Holubarsch
  • Sandra Stäudle
  • Alicja Sznajder
  • Daria Tudik
  • Margit Wirth-Vogt
  • Rainer Wohland
  • Gerhard Zaraza

Beratend (ohne Stimmrecht):

  • Arno Braunschmid, Gesamtkirchenpfleger
  • Torsten Mai, Pfarrer
  • Michael Weiss, Diakon
  • Hannah Kübler, Gemeindereferentin

Kontakt über das Pfarramt St. Johannes.